Kriterien für die Behandlung an einem Verbrennungszentrum
Laut den Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Verbrennungsmedizin (DGV, www.verbrennungsmedizin.de) ist die Einlieferung bzw. Transferierung in ein Verbrennungszentrum in folgenden Fällen indiziert:
- Patient:innen mit Verbrennungen an Gesicht/Hals, Händen, Füßen, Ano-Genital-Region, Achselhöhle, Bereiche über großen Gelenken oder sonstiger komplizierter Lokalisation
- Patient:innen mit mehr als 15% zweitgradig verbrannter Körperoberfläche
- Patient:innen mit mehr als 10% drittgradig verbrannter Körperoberfläche
- Patient:innen mit mechanischen Begleitverletzungen
- Patient:innen mit Inhalationstrauma
- Patient:innen mit präexistenten Erkrankungen oder im Alter unter acht und über 60 Jahren
- Patient:innen mit Verletzungen durch Starkstrom
Patient:innen nach Explosionstrauma
- nach Rücksprache mit dem unfallchirurgischen Schockraum
Toxisch epidermale Nekrolyse