Skip to main content English

Aufnahmekriterien

Kriterien für die Behandlung an einem Verbrennungszentrum

Laut den Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Verbrennungsmedizin (DGV, www.verbrennungsmedizin.de) ist die Einlieferung bzw. Transferierung in ein Verbrennungszentrum in folgenden Fällen indiziert:

  • Patient:innen mit Verbrennungen an Gesicht/Hals, Händen, Füßen, Ano-Genital-Region, Achselhöhle, Bereiche über großen Gelenken oder sonstiger komplizierter Lokalisation
  • Patient:innen mit mehr als 15% zweitgradig verbrannter Körperoberfläche
  • Patient:innen mit mehr als 10% drittgradig verbrannter Körperoberfläche
  • Patient:innen mit mechanischen Begleitverletzungen
  • Patient:innen mit Inhalationstrauma
  • Patient:innen mit präexistenten Erkrankungen oder im Alter unter acht und über 60 Jahren
  • Patient:innen mit Verletzungen durch Starkstrom

Patient:innen nach Explosionstrauma

  • nach Rücksprache mit dem unfallchirurgischen Schockraum

Toxisch epidermale Nekrolyse