Besuchszeiten: Besuche sind täglich von 15:00 bis 18:00 Uhr möglich. Während des Besuches kann es für Sie aufgrund ärztlicher und pflegerischer Tätigkeiten zu kurzen Unterbrechungen des Aufenthaltes am Bett der Angehörigen kommen.
Besucher:innenanzahl: Gleichzeitig können maximal zwei Personen am Patient:innenbett anwesend sein. Die Besuche in der Akutphase einer Verbrennung sollten sich auf die nächsten Angehörigen oder Vertrauenspersonen beschränken.
Hygienemaßnahmen: Vor Betreten der Intensivstation bitten wir Sie, einen Einmal-Mantel über Ihre Straßenkleidung anzuziehen. Dieser soll vor dem Verlassen des Patient:innenzimmers im dafür vorgesehenen Behälter entsorgt werden. Desinfizieren Sie Ihre Hände beim Betreten und Verlassen der Intensivstation.
Kinder: Kindern unter 14 Jahren ist der Zutritt nur in Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit dem Personal möglich.
Tiere: Die Mitnahme von Haustieren ist nicht gestattet.
Mitnahme von Gegenständen: Aus hygienischen Gründen dürfen weder Schnitt- noch Topfblumen mitgebracht werden. Persönliche Gegenstände wie Fotos vermitteln ein Gefühl von Geborgenheit und können nach Rücksprache mit dem Pflegepersonal im Zimmer aufgehängt werden.
Kontakt: Obwohl sich viele unserer Patient:innen in einem medikamentösen Schlafzustand befinden, ist für sie der zwischenmenschliche Kontakt mit vertrauten Personen wichtig. Scheuen Sie sich daher nicht, Ihre:n Angehörige:n zu berühren und Dinge aus dem alltäglichen Leben zu erzählen. Sollten Sie unsicher sein, wie Sie am besten Kontakt zu Ihrem:Ihrer Angehörigen aufnehmen können, können Sie das Pflegepersonal oder die Psychologin zu Rate zu ziehen.
Auskunft über den gesundheitlichen Zustand: Während der Besuchszeit besteht die Möglichkeit medizinische Auskunft über den Gesundheitszustand Ihres:Ihrer Angehörigen vom diensthabenden ärztlichen Personal zu erhalten. Wir bitten um Verständnis, dass dies mit einer Wartezeit verbunden sein kann. Bei Fragen, welche die Pflege betreffen, wenden Sie sich bitte an die zu diesem Zeitpunkt zuständige Pflegeperson. Telefonische Auskunft ist aus rechtlichen Gründen nur bedingt möglich. Zum Datenschutz wird mit den engsten Angehörigen ein Codewort vereinbart.